Barrierefreie Website / Webshop
Ab 28. Juni 2025 gilt EU-weit das Barrierefreiheitsgesetz (BaGF), das vor allem umfasst, dass Produkte und Dienstleistungen rund um PC, Website, Online-Buchung und digitale Kommunikation barrierefrei sein müssen. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, also entweder mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Mio. € aufweisen. Kleinere Anbieter sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet – eine Umsetzung wird jedoch empfohlen, auch zur Vermeidung möglicher Diskriminierungsklagen (z.B. nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
Informationen und Tipps von feratel zu barrierefreien Webseiten findest Du hier.
Weitere Infos zum Gesetz findest Du unter Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz - WKO
Abgrenzung Privatzimmervermietung – Touristische gewerbliche Vermietung
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft plant die Einführung eines zentralen, digitalen Beherbergungsregisters zur Erfassung aller Unterkünfte in Österreich. Dieses dient als Grundlage für ein digitales Gästeregister und Gästeblatt. Die Umsetzung wird beschleunigt, da die EU-Kommission 2024 die "Short-Term Rental Verordnung" erlassen hat, die bis 2026 umzusetzen ist.
Unterlagen der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Kurzübersicht "Vermietung & touristische Beherbergung"
- Broschüre "Vermietung & touristische Beherbergung"
Unterlagen zur WKO-Informationsveranstaltung am 24.06.2025
- Berherbergungsregister Präsentation
- Vorbereitungskurs "Befähigungsprüfung Gastgewerbe" – Bei Interesse am Vorbereitungskurs auf Befähigungsprüfung Gastgewerbe eingeschränkt auf Beherbergung bitte eine Mail an beratung@kleinwalsertal.com. Bei genügend Teilnehmern können wir den Kurs vom WIFI im Kleinwalsertal organisieren.
- Gastgewerbeberechtigung
Kontakt Fachgruppe Hotellerie
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 305 92
Mail: tourismus@wkv.at
Webseite: Tourismus und Freizeitwirtschaft - Vorarlberg - WKO
- Bitte folgende Angaben zur individuellen Einschätzung vorlegen:
- Anzahl der Betten
- Adresse Deines Wohnsitzes, sowie des Vermietungsobjekts
- Übersicht über angebotene Dienstleistungen
- Angaben zu etwaigen technischen Einrichtungen wie beispielsweise Saune, Whirlpool, etc.
Weitere Informationen und Links zur Gewerbeanmeldung findest Du hier:
- Die Gastgewerbeberechtigung - WKO
- Betriebsanlagengenehmigung und Betreiberpflichten - WKO
- Kontaktübersicht der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, sowie Checkliste für das Gastgewerbe: Betriebsanlagengenehmigung Gastgewerbe - Checkliste
Der Gründerservice hilft Dir bei der Gewerbeanmeldung und bei Fragen zu Förderungen.
Kontakt Gründerservice
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 305 11 44
Mail: gruenderservice@wkv.at
Webseite: Gründung - WKO
Die Online-Gewerbeanmeldung findest Du hier: Gewerbeanmeldung.
DAC7
Der europäische Gesetzgeber verpflichtet alle Anbieter von Onlinebuchungsportalen und Onlinediensten (Im Gesetzesdeutsch allgemein "Plattformen" genannt), Kontrollmeldungen über die Anbieter und Umsätze zu melden. Dieses Gesetz gilt auch für uns als Kleinwalsertal Tourismus für alle online buchbaren Angebote, die wir vermitteln. Somit sind Eure Angebote bzw. vermittelten Umsätze der Ferienunterkünfte auf unserer Internetseite meldepflichtig.
HIER findet Ihr alle wichtigen Informationen zu DAC7, sowie eine Verlinkung auf die Richtlinien in Österreich.
Um die korrekte Meldung Deiner Umsätze zum Jahreswechsel an die Finanzbehörde zu gewährleisten, bitten wir Dich, uns alle Änderungen an Deinen Online-Buchungen, die über feratel bei Dir eingehen, zeitnah mitzuteilen. Schicke uns dazu einfach mit einer kurzen Nachricht an info@kleinwalsertal.com und wir werden diese Änderungen vornehmen. Vielen Dank für Deine Unterstützung!