Barrierefreie Website / Webshop

Ab 28. Juni 2025 gilt EU-weit das Barrierefreiheitsgesetz (BaGF), das vor allem umfasst, dass Produkte und Dienstleistungen rund um PC, Website, Online-Buchung und digitale Kommunikation barrierefrei sein müssen. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, also entweder mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Mio. € aufweisen. Kleinere Anbieter sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet – eine Umsetzung wird jedoch empfohlen, auch zur Vermeidung möglicher Diskriminierungsklagen (z.B. nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).

Informationen und Tipps von feratel zu barrierefreien Webseiten findest Du hier.

Weitere Infos zum Gesetz findest Du unter Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz - WKO

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Der europäische Gesetzgeber verpflichtet alle Anbieter von Onlinebuchungsportalen und Onlinediensten (Im Gesetzesdeutsch allgemein "Plattformen" genannt), Kontrollmeldungen über die Anbieter und Umsätze zu melden. Dieses Gesetz gilt auch für uns als Kleinwalsertal Tourismus für alle online buchbaren Angebote, die wir vermitteln. Somit sind Eure Angebote bzw. vermittelten Umsätze der Ferienunterkünfte auf unserer Internetseite meldepflichtig.

Um die korrekte Meldung Deiner Umsätze zum Jahreswechsel an die Finanzbehörde zu gewährleisten, bitten wir Dich, uns alle Änderungen an Deinen Online-Buchungen, die über feratel bei Dir eingehen, zeitnah mitzuteilen. Schicke uns dazu einfach mit einer kurzen Nachricht an info@kleinwalsertal.com und wir werden diese Änderungen vornehmen. Vielen Dank für Deine Unterstützung!

EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (STR-VO) / Registrierungsnummer

Die EU hat eine Verordnung zur Registrierung von Kurzzeitvermietungen beschlossen. Sie ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein digitales Registrierungsverfahren für touristische Unterkünfte einzuführen.

Die Umsetzung der STR-VO ist nicht verpflichtend. Es handelt sich um einen sog. Opt-In-Ansatz. Jedes Bundesland kann für sich entscheiden, ob eine Umsetzung erfolgt und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt.
In Österreich werden die meisten Bundesländer – so auch Vorarlberg - die STR-VO ab 20. Mai 2026 nicht umsetzen. Es besteht somit in Vorarlberg keine Registrierungspflicht für touristische Kurzzeitvermieter/innen und es ist keine Angabe einer Registrierungsnummer bei Inseraten auf Online-Plattformen erforderlich.

Stand: März 2026. Änderungen durch zukünftige gesetzliche Vorgaben sind möglich.

Preisauszeichnung im Hotel- und Gastgewerbe

Für Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe gelten ab 01.07.2026 neue gesetzliche Vorgaben zur Preisauszeichnung.

  • Beherbergungsbetriebe müssen ihre Standardzimmerpreise im Eingangsbereich gut sichtbar ausweisen.
  • Gastgewerbebetriebe müssen ein Preisverzeichnis der angebotenen Speisen von außen gut lesbar beim Eingang anbringen.

Alle Informationen und weitere rechtliche Vorgaben findest Du hier.

Bei Fragen kannst Du Dich gerne direkt an den Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer wenden:

Abgrenzung Privatzimmervermietung – Touristische gewerbliche Vermietung

Die Abgrenzung zwischen Privatzimmervermietung und gewerblicher touristischer Beherbergung sorgt immer wieder für Fragen, obwohl die gesetzlichen Grundlagen bereits seit 1974 bestehen und somit nichts Neues sind.

Entscheidend ist, in welchem Umfang und mit welchen Leistungen du Gäste beherbergst. Bereits zusätzliche Services oder eine gewisse Betriebsgröße können zur gewerblichen Einstufung führen.

Dazu findest du bei uns gebündelte Informationen, von der Beherbergungsprüfung bis zu den wichtigsten Kriterien und Pflichten. So bleibst du auf der sicheren Seite.

Gründerservice

Der Gründerservice hilft Dir bei der Gewerbeanmeldung, Betriebsanlagen, Betreiberpflichten und bei Fragen zur Förderung.

 

Kontakt Gründerservice
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 305 11 44
Mail: gruenderservice@wkv.at
Webseite: Gründung - WKO

 

Informationen & Links zur Gewerbeanmeldung:

Prüfungsservice

Die Befähigungsprüfung ist erforderlich, sobald die Vermietung gewerblich wird,  z. B durch zusätzliche Leistungen oder größeren Umfang.

 

Ansprechpartnerin Prüfungsservice WKV
Stefania Sipura
Tel. +43 5522 305 492
Mail: sipura.stefania@wkv.at

Fachgruppe WKO

Die Fachgruppe Hotellerie ist Ansprechpartner für Beherbergungsbetriebe bei rechtlichen Fragen, Beratung und Weiterbildungsangeboten.

 

 

 

 

Kontakt Fachgruppe Hotellerie
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 305 92
Mail: tourismus@wkv.at
Webseite: Tourismus & Freizeitwirtschaft - WKO


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