Der neue Vertrag mit Kleinwalsertal Tourismus tritt mit der Unterschrift in Kraft, frühestens am 01.12.2026. Er regelt auch, wie wir Deine Fotos nutzen und weitergeben dürfen. Deine Fotos pflegst Du weiter wie gewohnt in feratel. Ob ein Foto frei für alle wird, legst Du künftig im Partnerportal fest, das am 01.12.2026 öffnet. Hier findest Du das Wichtigste in Kürze.
Worum geht es?
Deine Fotos zeigen unseren Gästen, was Deinen Betrieb ausmacht. Wir zeigen sie auf unseren Websites und geben Inhalte an angeschlossene Systeme weiter, etwa an Buchungsportale und Datenbanken. Dafür muss bei jedem Foto klar sein, wer es gemacht hat und wer es wofür nutzen darf.
Nutzungsrecht
Die Erlaubnis, ein Foto zu verwenden. Das Urheberrecht bleibt bei der Person, die das Foto gemacht hat.
Creative Commons (CC)
Einheitliche Lizenzen, mit denen ein Foto für alle freigegeben wird. Wir verwenden CC BY-SA 4.0: Jeder darf das Foto nutzen, bearbeiten und weitergeben, auch geschäftlich, wenn er den angegebenen Namen und die Lizenz nennt und Bearbeitungen unter derselben Lizenz weitergibt.
V-Cloud
Die touristische Datenbank von Vorarlberg Tourismus. Sie verlangt für Inhalte eine Creative-Commons-Lizenz und gibt sie an weitere Portale und Apps weiter, etwa an den Allgäu Walser Pass.
Allgäu Walser Pass
Bündelt Angebote aus dem Allgäu und dem Kleinwalsertal für Gäste in digitalen Kanälen. Inhalte und Bilder übernimmt er nur mit einer Creative-Commons-Lizenz.
feratel
Hier pflegst Du wie bisher Deinen Auftritt mit Texten und Fotos.
Partnerportal
Hier legst Du ab 01.12.2026 fest, ob ein Foto bei Dir bleibt oder frei für alle wird. Wie Du hineinkommst, erfährst Du in einer eigenen Nachricht von uns.
Was ab 01.12.2026 gilt
Der neue Vertrag mit Kleinwalsertal Tourismus (Leistungsanbietervereinbarung) „tritt am Tage der Unterzeichnung, frühestens jedoch am 01.12.2026 in Kraft“ (§ 5 Abs. 1). Im Vertrag steht „DMO“ für Kleinwalsertal Tourismus und „Leistungsanbieter“ für Deinen Betrieb. Für Deine Fotos sind diese Stellen wichtig:
Nutzung durch Kleinwalsertal Tourismus
„Der Leistungsanbieter gestattet der DMO unwiderruflich die zeitlich und räumlich uneingeschränkte (dauerhafte, weltweite) Nutzung der Bilder, Texte, Logos, andere schutzfähige Bestandteile und sonstigen Inhalte … Diese Rechteeinräumung zur Nutzung der Inhalte des Leistungsanbieters umfasst auch ein entsprechendes Bearbeitungsrecht der DMO.“ (§ 1 Abs. 3 lit. b)
Weitergabe an Creative-Commons-Datenbanken wie die V-Cloud
„Eine Weiterleitung lizenzierter Inhalte des Leistungsanbieters durch die DMO an Drittsysteme, die ausschließlich die Nutzung unter einer Creative-Commons-Lizenz (in der jeweils aktuellsten Version, CC-BY-SA international oder höher) erfordern (insbesondere touristische Datenbanken wie die ‚vCloud‘), ist nur zulässig, soweit der Leistungsanbieter die betreffenden Inhalte explizit mit einer entsprechenden Creative-Commons-Lizenz gekennzeichnet hat.“ (§ 1 Abs. 3 lit. c ii, im Fall der Selbstpflege)
Deine Rechte an den Fotos
„Der Leistungsanbieter hat die selbstständige Verpflichtung, sicherzustellen, dass ihm die erforderlichen Nutzungsrechte für seine Inhalte zustehen.“ (§ 1 Abs. 3 lit. e ii)
Dazu nennt der Vertrag unter anderem, „dass im Fall von Personenabbildungen die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen (z. B. Einwilligung oder Vereinbarung) vorliegen“, und bei Innenräumen und Privatgrund „die erforderliche Genehmigung des Berechtigten (Eigentümer, Besitzer)“.
KI kennzeichnen
„Soweit der Leistungsanbieter KI-generierte Inhalte (v. a. Bilder/ Fotos, Texte, Audios, Videos) im System einsetzt, müssen diese als solche gekennzeichnet werden (Art. 50 EU AI Act).“ (§ 2 Abs. 6)
Für den Fall, dass wir Deine Inhalte für Dich pflegen, regelt § 1 Abs. 3 lit. d die Weitergabe (siehe Häufige Fragen). Maßgeblich ist der Wortlaut Deines Vertrags.
Die aktuelle Fassung findest Du gleich hier unten zum Herunterladen.
Vertrag zum Herunterladen
Hier findest Du die aktuelle Fassung des Vertrags (Stand 01.10.2026): die Hauptvereinbarung und die Anlage für Deinen Betrieb.
So geht’s
- Vertrag unterschreiben
Unterschreib den neuen Vertrag, falls Du es noch nicht getan hast. Er regelt die Nutzungsrechte an Deinen Fotos. - Fotos wie bisher in feratel pflegen
Deinen Auftritt mit Texten und Fotos pflegst Du weiter wie gewohnt in feratel. Die Lizenzeinstellungen in feratel spielen keine Rolle mehr. - Ab 01.12.2026 ins Partnerportal
Das Partnerportal öffnet am 01.12.2026. Wie Du hineinkommst, erfährst Du in einer eigenen Nachricht von uns. - Nutzungsrechte festlegen
Dort siehst Du unter „Nutzungsrechte“ die Fotos Deines Betriebs aus feratel. Zu jedem Foto beantwortest Du kurze Fragen: Wer hat es gemacht? Sind Menschen zu erkennen? Ist es ein Foto, ein Bild mit KI oder ein Logo? Dann wählst Du je Foto „Bleibt bei Dir“ oder „Frei für alle“. Frei für alle ist ein Foto, sobald Du es dort so gekennzeichnet und Deinen Vertrag unterschrieben hast, frühestens ab 01.12.2026.
Wohin Deine Fotos gehen
Deinen Auftritt pflegst Du in feratel. Im Partnerportal legst Du ab 01.12.2026 je Foto fest, ob es bei Dir bleibt oder frei für alle wird. Nur Fotos, die frei für alle sind, geben wir an die V-Cloud weiter. Von dort können sie in weitere Portale und Apps gelangen, etwa in den Allgäu Walser Pass.
Häufige Fragen
Muss ich jetzt etwas tun?
Unterschreib den neuen Vertrag, falls Du es noch nicht getan hast. Deine Fotos pflegst Du weiter wie gewohnt in feratel. Das Partnerportal öffnet am 01.12.2026. Wie Du hineinkommst, erfährst Du in einer eigenen Nachricht von uns. Jedes Foto bleibt bei Dir, bis Du es für alle freigibst.
Ändert sich etwas an meiner Pflege in feratel?
An der Pflege nicht: Deinen Auftritt mit Texten und Fotos pflegst Du weiter in feratel. Die Lizenzeinstellungen in feratel spielen aber keine Rolle mehr. Ob ein Foto bei Dir bleibt oder frei für alle wird, legst Du ab 01.12.2026 nur noch im Partnerportal fest.
Muss ich meine Fotos im Partnerportal noch einmal hochladen?
Nein. Im Partnerportal siehst Du die Fotos aus feratel, die wir in unsere Systeme übernehmen: für Gastgeber, Infrastruktur (POI), Erlebnisse und Veranstaltungen. Bei Unterkünften sind das die Hausbilder. Zimmerfotos geben wir nicht weiter, sie stehen deshalb auch nicht im Partnerportal.
Wann und wie komme ich ins Partnerportal?
Das Partnerportal öffnet am 01.12.2026. Wie Du hineinkommst, erfährst Du in einer eigenen Nachricht von uns.
Was heißt „Bleibt bei Dir“?
So steht jedes Foto da, solange nichts anderes festgelegt ist. Das Foto bekommt keine offene Lizenz (© Alle Rechte vorbehalten). Wir geben es nicht an Datenbanken weiter, die eine Creative-Commons-Lizenz verlangen, etwa die V-Cloud. Wie wir es sonst nutzen dürfen, regelt Dein Vertrag.
Was heißt „Frei für alle“?
Das Foto bekommt die Lizenz CC BY-SA 4.0. Dann darf jeder es nutzen, bearbeiten und weitergeben, auch geschäftlich. Dabei muss er den angegebenen Namen und die Lizenz nennen und Bearbeitungen unter derselben Lizenz weitergeben. Nur solche Fotos geben wir an die V-Cloud weiter. Frei für alle ist ein Foto, sobald Du es im Partnerportal so gekennzeichnet und Deinen Vertrag unterschrieben hast, frühestens ab 01.12.2026.
Was habe ich davon, Fotos für alle freizugeben?
Unsere Systeme sind laut Vertrag „zur Erhöhung von Sichtbarkeit und Reichweite“ mit weiteren Plattformen, Datenbanken und Gästekarten-Systemen verbunden (§ 1 Abs. 3). Ein Foto, das frei für alle ist, kann über die V-Cloud auch in anderen Portalen und Apps erscheinen, etwa im Allgäu Walser Pass.
Welche Fotos kann ich für alle freigeben?
Nur Fotos, an denen Du die Rechte hast: Du selbst oder jemand, der bei Dir angestellt ist, hat sie gemacht, oder Du hast eine schriftliche Erlaubnis der Person, die sie gemacht hat. Fotos, auf denen Menschen zu erkennen sind, mit KI erzeugte oder stark veränderte Bilder und Logos bleiben bei Dir.
Ich habe für ein Foto bezahlt. Darf ich es dann für alle freigeben?
Nicht ohne Weiteres. Gemacht hat ein Foto, wer es aufgenommen hat, auch wenn Du dafür bezahlt hast. Bezahlt oder geschenkt heißt noch nicht erlaubt. Für alle freigeben kannst Du es nur mit einer schriftlichen Erlaubnis, etwa einer Mail, einem Vertrag oder einer Nachricht, in der steht, dass Du das Foto frei weitergeben darfst.
Kann ich eine Freigabe für alle zurücknehmen?
Nein, das lässt sich nicht zurücknehmen. Du kannst aber die Weitergabe beenden. Dann geben wir das Foto nicht mehr weiter. Es bleibt frei für alle, und wer es schon hat, darf es weiter nutzen.
Wer in meinem Betrieb darf Fotos für alle freigeben?
Nur wer für Deinen Betrieb unterschreiben darf. Die Freigabe bestätigt er mit einem Code, den wir ihm per Mail schicken.
Kleinwalsertal Tourismus pflegt meinen Eintrag für mich. Was gilt dann?
Dann gilt § 1 Abs. 3 lit. d Deines Vertrags: Du räumst uns an den Inhalten, die Du uns lieferst, „grundsätzlich die Nutzung und Weiterleitung der Inhalte an Dritte unter einer Creative-Commons-Lizenz (in der jeweils aktuellsten Version, CC-BY-SA international oder höher)“ ein. Dass Dir die nötigen Rechte an Deinen Fotos zustehen, stellst Du auch in diesem Fall sicher (§ 1 Abs. 3 lit. e ii).
Kontakt
Fragen zu Deinen Fotos? Christian hilft Dir gerne.
Telefon: +43 5517 5114 435
E-Mail: christian.knips@kleinwalsertal.com